Anmerkung: Die Volksrepublik China erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft
nicht an. Reisende müssen bei der Einreise eine Gesundheitserklärung
unterzeichnen, Reisenden, die HIV-positiv sind, an Lepra oder
an einer offenen Lungentuberkulose erkrankt sind, wird die
Einreise verweigert.
Sonderregelungen gelten für Hongkong und Macau.
Reisepass: Allgemein erforderlich, muß
noch mindestens 6 Monate gültig sein, bei zwei- oder
mehrmaliger Einreise mindestens 9 Monate.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zur Vollendung
des 16. Lebensjahres mit Lichtbild (auch Säuglinge).
Bei einem längeren Aufenthalt sollten Kinder einen eigenen
Reisepaß haben, weil der Kinderausweis lediglich Raum
für zwei Visa bietet. Die deutschen Auslandsvertretungen
in China stellen daher grundsätzlich keine Kinderausweise,
sondern nur Reisepässe aus. Die Einreise eines Kindes
nach China, das über keinen eigenen Reisepaß verfügt,
sondern in den Reisepaß eines Elternteils eingetragen
ist, ist möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Paß
ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische
Visum im Reisepaß des Elternteils ausdrücklich
auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es
in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach
Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes
sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder
unbedingt empfehlenswert.
Österreicher: Eigener Reisepaß.
Schweizer: Eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen
Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum: Allgemein erforderlich. Ausgenommen
sind Staatsbürger der folgenden Länder für
einen Aufenthalt von 15 Tagen:
Brunei, Japan und Singapur.
Transit: Transitreisende, die mit dem nächsten
Anschluß innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und über
gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen,
benötigen kein Visum. Der Transitraum darf verlassen
werden. Diese Bestimmungen gelten für britische Staatsangehörige
und Staatsbürger aus den USA nur am Flughafen von Beijing.
Unter anderem deutsche und österreichische Transitreisende
können sich unter den oben genannten Bedingungen max.
48 Std. an den Flughäfen Shanghai Hongqiao und Pu Dong
aufhalten.
Visaarten: Touristen-, Gruppen-, Geschäfts-
und Transitvisum.
Visagebühren:
Touristen- und Geschäftsvisum: 20 (einmalige
Einreise), 30 (zweimalige Einreise), 40 (mehrmalige Einreise,
6 Monate gültig), 60 (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Gruppenvisum: 30 (einmalige Einreise). Zuschlag
für eine bevorzugte Bearbeitung am gleichen Tag: 30 pro
Person, innerhalb von 2 Tagen: 20 pro Person (Annahme bis
11.30 Uhr).
Österreicher:
Touristen- und Geschäftsvisum: 30 (einmalige
Einreise), 45 (zweimalige Einreise), 60 (mehrmalige Einreise,
6 Monate gültig), 90 (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung am gleichen
Tag: 33 pro Person, innerhalb von 3 Tagen: 23 pro Person.
Schweizer:
Touristen- und Geschäftsvisum: 50 CHF
(einmalige Einreise), 75 CHF (zweimalige Einreise), 100 CHF
(mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 150 CHF (mehrmalige
Einreise, 1 Jahr gültig). Gruppenvisum:
40 CHF pro Person (einmalige Einreise). Zuschlag für
eine bevorzugte Bearbeitung am gleichen Tag: 25 CHF pro Person,
innerhalb von 2 Tagen: 18 CHF pro Person.
Für Reisen nach Hongkong gelten je nach Nationalität
und Visaart unterschiedliche Gebühren, Auskünfte
erteilen die konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer: 3 Monate (einmalige
Einreise), 6 Monate (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisa:
unterschiedlich. Transitvisa werden meistens auf maximal 7
Tage ausgestellt. Touristen- und Gruppenvisa werden normalerweise
für Pauschalreisende ausgestellt. Touristenvisa werden
jedoch auch für Individualreisende ausgestellt.
Antragstellung: Zuständige konsularische
Vertretung. Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich.
Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an
Visum-Agenturen oder Botendienste wenden.
Zur Anforderung von Antragsformularen muß ein frankierter
Rückumschlag beigelegt werden. Antragsformulare stehen
auch auf den Homepages der chinesischen Botschaften in Berlin,
Wien und Bern zum Ausdrucken zur Verfügung.
Unterlagen: Touristenvisum: (a)
ausgefülltes Antragsformular. (b) Paßfoto. (c)
Reisepaß, der mind. noch 6 Monate gültig ist und
mit mindestens 1 leeren Seite (d) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(e) Buchungsbestätigungen für Hotel und Flug. (f)
Gebühr (in bar oder mit Verrechnungsscheck). (g) Für
einen Aufenthalt von über 1 Jahr ist ein AIDS-Test erforderlich.
(h) ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung. Ansonsten muß
der Visumantrag im Heimatland gestellt werden.
(i) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben eines
Ministeriums, einer Firma oder einer offiziellen chinesischen
Organisation.
(j) Gruppenvisum: zusätzlich Bestätigung
(Brief oder Fax) des chinesischen Reiseveranstalters, numerierte
Paßkopien aller Reiseteilnehmer sowie eine Liste der
Reiseteilnehmer in dreifacher Ausfertigung.
(k) Visum, das zur mehrmaligen Einreise berechtigt:
Einladungsschreiben von einem zuständigen chineschischen
Ministerium.
Anmerkung: Informationen zu internationalen
Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich
sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit: Visa sollten so früh
wie möglich, jedoch frühestens 50 Tage vor der geplanten
Abreise beantragt werden. Da alle Visa von den Behörden
ausgestellt und je nach Wichtigkeitsgrad bearbeitet werden,
kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis einem
Antrag stattgegeben wird. In der Regel dauert die Visabearbeitung
jedoch 4 Arbeitstage.
Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen an die
zuständige konsularische Vertretung.
Einreise mit Haustieren:
Vögel dürfen nicht nach China eingeführt werden.
Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden
ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die
vom Amtstierarzt des Herkunftlands ausgestellt wurden, benötigt.
Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal
12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und
Hunde besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen.
Anmerkung: Katzen und Hunde sind in China in Hotels verboten.
Währung:
Währung: 1 Renminbi Yuan = 10 Jiao
= 100 Fen. Währungskürzel: RMB, CNY (ISO-Code).
Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 10, 5, 2 und 1 sowie
5, 2 und 1 Jiao. Münzen sind in Nennbeträgen von
1 und 1,5 Jiao sowie 5, 2 und 1 Fen im Umlauf.
Geldwechsel: Der RMB wird außerhalb
Chinas nicht gehandelt. Ausländische Währungen und
Reisechecks können in allen internationalen Banken und
Hotels gewechselt werden.
Kreditkarten: Eurocard/MasterCard, Visa,
Diners Club und American Express werden in internationalen
Hotels und größeren Geschäften angenommen.
Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Die Gründung des Chinesischen Bankvereins hat die Verwendung
von Kreditkarten der staatseigenen Banken in China vorangetrieben.
Dennoch gibt es in China gerade mal knapp 43.000 Geldautomaten.
Devisenbestimmungen: Reisende, die ihren
Wohnsitz in China haben: Die Einfuhr der Landeswährung
ist auf 6.000 RMB in bar pro Person begrenzt. Die Einfuhr
von Fremdwährungen ist auf den Gegenwert von 1.000 US$
in bar pro Person begrenzt. Deklarationspflicht für höhere
Beträge.
Reisende, die ihren Wohnsitz außerhalb von China haben:
Die Einfuhr der Landeswährung ist auf 6.000 RMB in bar
pro Person begrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist
auf den Gegenwert von 5.000 US$ in bar pro Person begrenzt.
Deklarationspflicht für höhere Beträge.
Die Ausfuhr der Landeswährung ist für alle Reisenden
auf den Gegenwert von 6.000 RMB in bar pro Person begrenzt.
Fremdwährungen können in Höhe der angegeben,
eingeführten Beträge ausgeführt werden. Deklarationspflicht
für höhere Beträge.
Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 09.00-12.00
Uhr, 14.00-17.00 Uhr.
Duty Free:
Duty Free: (a) Reisende, die bis zu 6 Monate im Land bleiben,
können folgende Artikel zollfrei nach China einführen:
400 Zigaretten;
2 Flaschen alkoholische Getränke (bis 0,75 l);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
(b) Reisende, die länger als 6 Monate im Land bleiben,
dürfen folgende Artikel zollfrei einführen:
600 Zigaretten;
4 Flaschen alkoholische Getränke (bis 0,75 l);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
Anmerkung: Bei der Einreise müssen
alle Wertgegenstände (Kameras, Uhren, Schmuck usw.) deklariert
werden. Die Kopie dieser Deklaration muß bei der Ausreise
vorgelegt werden. Drogenbesitz wird mit hohen Freiheitsstrafen
geahndet, auf Drogenhandel steht die Todesstrafe. Zollbeamte
können CDs, Zeitschriften und Bücher beschlagnahmen
und auf politisches, religiöses oder pornographisches
Material hin untersuchen.
Einfuhrverbot: Waffen, Munition, belichtetes,
nicht entwickeltes Filmmaterial, Pornographie (manche Fotos
in westlichen Zeitschriften können als pornographisch
eingestuft werden), Radios, politisches oder religiöses
gedrucktes Material, Obst und bestimmte Gemüsearten.
Anmerkung: Waffen und Munition für die Jagd können
mit einer Genehmigung, die vor der Abreise über das Reisebüro
eingeholt wurde, eingeführt werden.
Ausfuhrverbot: Antiquitäten dürfen
nur ausgeführt werden, wenn sie ein Exportsiegel vom
Amt für kulturelle Artefakte tragen. Beim Kauf von Schmuck,
Jadeartikeln, Kunstgegenständen, Gemälden, Kalligraphien
und Antiquitäten muß die Quittung aufbewahrt werden,
um bei der Ausreise ein Exportzertifikat zu erhalten. Ohne
dieses Zertifikat dürfen die genannten Artikel nicht
ausgeführt werden. Anmerkung: Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen
dürfen kein Elfenbein oder Elfenbeinprodukte nach Europa
eingeführt werden.
Kontaktadressen:
Fremdenverkehrsamt der Volksrepublik China: Ilkenhansstraße
6, D-60433 Frankfurt/M.
Tel: (069) 52 01 35. Fax: (069) 52 84 90.
E-Mail: info@china-tourism.de
Internet: www.fac.de oder www.china-tourism.de
Mo-Do 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-12.00 Uhr;
(auch für Österreich zuständig).
Fremdenverkehrsamt der Volksrepublik China: Genferstraße
21, CH-8002 Zürich
Tel: (01) 201 88 77. Fax: (01) 201 88 78.
Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr.
China International Travel Services (CITS): 103 Fu Xing Men
Nei Avenue, CN-100800 Beijing
Tel: (10) 65 22 29 91. Fax: (10) 65 22 28 62.
E-Mail: shuyu@cits.com.cn
Internet: www.cits.net
Botschaft der Volksrepublik China: Märkisches Ufer 54,
D-10179 Berlin
Tel: (030) 27 58 80. Fax: (030) 27 58 82 21.
E-Mail: chinesischebotschaft@debitel.net
Internet: www.china-botschaft.de
09.00-12.30 Uhr und 14.30-18.00 Uhr.
Konsularabteilung der Botschaft: Brückenstraße
10, D-10179 Berlin
Tel: (030) 27 59 08 83 (Bandansage) oder 27 59 27 92 (Bandansage)
oder 48 83 97 16 (Mitarbeiter am Telefon, Di und Do 15.00-17.00
Uhr). Fax: (030) 48 83 97 31.
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Volksrepublik China Außenstelle Bonn:
Kurfürstenallee 12, D-53177 Bonn/Bad Godesberg
Tel: (0228) 955 97 16. Fax: (0228) 36 16 35. Konsularabt.:
Tel: (0228) 955 97 22.
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr (Publikumsverkehr).
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Frankfurt: Mainzer Landstrasse 175, D-60326 Frankfurt a.M.
Tel: (069) 90734 687. Fax: (069) 90734 837
Visaabteilung im Konsulat:
Tel: (069) 75085 548 (Pass), (069) 75085 534 (Visa), (069) 75085 549 (Beglaubigungen).
Fax: (069) 75085 540
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Hamburg: Elbchaussee 268, D-22605 Hamburg
Tel: (040) 82 27 60 13. Fax: (040) 8226 231
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr (Visaangelegenheiten).
Generalkonsulat mit Visumerteilung in München: Romanstraße 107, D-80639 München
Tel: (089) 17 30 16 11. Fax: (089) 1730 1619, (089) 1730 1623
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr (Visaangelegenheiten).
Botschaft der Volksrepublik China: Metternichgasse 4, A-1030
Wien
Tel: (01) 714 31 49. Fax: (01) 713 68 16.
Internet: www.chinaembassy.at
Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.00-17.30 Uhr.
Konsularabteilung der Botschaft: Strohgasse 22, A-1030 Wien
Tel: (01) 710 36 48. Fax: (01) 710 37 70.
Mo, Mi 08.30-11.00 und 14.00-16.00 Uhr, Fr 08.30-11.00 Uhr.
Botschaft der Volksrepublik China: Kalcheggweg 10, CH-3006
Bern
Tel: (031) 352 73 33. Fax: (031) 351 45 73. Konsularabt.:
Tel: (031) 351 45 93.
E-Mail: china-embassy@bluewin.ch
Internet: http://ch.china-embassy.org
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.30-18.00 Uhr.
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Zürich (Tel: (043)
201 10 73).
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland: 17 Dong Zhi Men
Wai Da Jie, Chaoyang District, CN-100600 Beijing
Tel: (10) 65 32 21 61. Fax: (10) 65 32 53 36.
E-Mail: germassy@bj-shuma.net
Internet: www.deutschebotschaft-china.org
Generalkonsulate in Hongkong, Kanton und Shanghai.
Botschaft der Republik Österreich: Jian Guo Men Wai,
Xiu Shui Nan Jie 5, CN-100600 Beijing
Tel: (10) 65 32 20 61/-63. Fax: (10) 65 32 15 05.
E-Mail: peking-ob@bmaa.gv.at
Generalkonsulate in Hongkong und Shanghai.
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft: 3 Dong Wu
Jie, San Li Tun, CN-100600 Beijing
Tel: (10) 65 32 27 36. Fax: (10) 65 32 43 53.
E-Mail: vertretung@bei.rep.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/beijing
Generalkonsulate in Hongkong und Shanghai.
Gesundheitsinfos für die VR China:
Gesundheit: Malariarisiko durch die weniger gefährliche
Form Plasmodium vivax besteht in Fujian, Guangdong, Guangxi,
Guizhou, Hainan, Sichuan, Xizang und Yünnan. Die gefährlichere
Form Plasmodium falciparum nimmt Richtung Süden hin zu
und tritt in Hainan und Yunnan auf. Das Malariarisiko in Anhui,
Hubei, Hunan, Jiangsu, Jiangxi, Shandong, Shanghai und Zheijiang
ist gering, lokale Ausbrüche erhöhen jedoch das
Risiko. In den Regionen nördlich 33 nördlicher Breite
besteht das Übertragungsrisiko von Juli bis November
in Höhen unter 1500 m, zwischen 33 und 25 nördlicher
Breite von Mai bis Dezember und in den Regionen südlich
25 nördlicher Breite das ganze Jahr über.
Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden
verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem
Infektionsgebieten einreisen wollen.
Impfschutz gegen Poliomyelitis und Typhus sind sinnvoll.
Malariarisiko durch die weniger gefährliche Form Plasmodium
vivax besteht in Fujian, Guangdong, Guangxi, Guizhou, Hainan,
Sezchuan, Xizang und Yünnan. Die gefährlichere Form
Plasmodium falciparum nimmt Richtung Süden hin zu und
tritt in Hainan und Yunnani auf. Das Malariarisiko in Anhui,
Hubei, Hunan, Jiangsu, Jiangxi, Shandong, Shanghai und Zheijiang
ist gering, lokale Ausbrüche erhöhen jedoch das
Risiko. In den Regionen nördlich 33 nördlicher Breite
besteht das Übertragungsrisiko von Juli bis November
in Höhen unter 1500 m, zwischen 33 und 25 nördlicher
Breite von Mai bis Dezember und in den Regionen südlich
25 nördlicher Breite das ganze Jahr über.
Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen
und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig
sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete
nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Fleisch-
und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert
essen. Schweinefleisch, rohe Salate, Mayonnaise und Milchprodukte
aus ungekochter Milch vermeiden. Gemüse und Obst schälen.
Tollwut kommt vor. Asien gilt als der Kontinent mit den meisten
Tollwuterkrankungen. Bei Bißwunden so schnell wie möglich
ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Hauptüberträger
ist der Hund. Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen
und Flüssen landesweit im Süßwasser vor; zu
einer weiteren Zunahme in letzter Zeit ist es besonders in
den zentralen und östlichen Landesteilen Hubei, Hunan,
Jiangxi, Anhui, Jiangsu sowie in den Regionen am Yangtse gekommen.
Das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher
vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem
Wasser sind ungefährlich.
HepatitisA und E kommen vor (letztere vor allem im Westen
des Landes), Hepatitis B ist hochendemisch. Impfschutz ist
gegen Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt über drei
Monate auch gegen Hepatitis B sinnvoll.
Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis
besteht von April bis Oktober vor allem in den zentralen und
östlichen Provinzen (Ausnahmen: Xizang (Tibet), Xinjiang
und Qinghai). Besonders in der Provinz Guangdong in Südchina
kommt es zu einer Zunahme der Infektionen mit der Japanischen
Enzephalitis.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber
kommt landesweit vor. Auch die Borreliose ist endemisch.
Für Langzeitaufenthalte ist ein negativer HIV-Test und
evtl. ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Ausländer
müssen bei der Einreise eine Gesundheitserklärung
ausfüllen. Infektionsrisiken sind Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen sowie Bluttransfusionen.
Zecken kommen landesweit vor.
Geringes Infektionsrisiko durch Pest. Vorkommen v.a. in Qinghai
und Xizang.
Gesundheitsvorsorge: Die medizinische Versorgung ist preiswert,
entspricht insbesondere außerhalb der großen Städte
jedoch nicht westlichem Standard. Heilmethoden der traditionellen
chinesischen Medizin (z. B. Akupunktur) sind weit verbreitet.
Zahlreiche westliche Medikamente sind allerdings nicht erhältlich
und die Verständigung kann ohne chinesische Sprachkenntnisse
sehr problematisch sein. Eine Reiseapotheke sollte vor allem
Mittel gegen Darm- und Erkältungskrankheiten und Einwegspritzen
enthalten. Arzt- und Krankenhausrechnungen müssen in
der Regel sofort nach der Behandlung in bar bezahlt werden.
Der Abschluß einer Reisekrankenversicherung wird dringend
empfohlen.
Vogelgrippe: In China wurden im Sommer/Herbst 2004 neue Fälle
der Vogelgrippe gemeldet. Im Zusammenhang mit der Vogelgrippe
wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem oder rohem
Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Nähere Informationen
zum Thema Vogelgrippe gibt die Weltgesundheitsorganisation
(WHO).
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